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Schwerer persönlicher Härtefall infolge intakten Familienlebens mit Ehefrau und minderjährigen Kindern

Rechtsprechung
Migrationsstrafrecht / Landesverweis

Schwerer persönlicher Härtefall infolge intakten Familienlebens mit Ehefrau und minderjährigen Kindern

Bei intakter familiärer Beziehung zu Ehefrau und minderjährigen Kindern ist auch angesichts einer ansonsten noch nicht prägenden Aufenthaltsdauer und guter Wiedereingliederungschancen im Heimatland von einem schweren persönlichen Härtefall i.S.v. Art. 66a Abs. 2 StGB auszugehen.  
iusNet MigR 18.01.2023

Ohne Bewilligung kein Schutz – ohne Schutz keine Bewilligung

Kommentierung
Verbleiberechte (FZA / EMRK)

Ohne Bewilligung kein Schutz – ohne Schutz keine Bewilligung

Mit dem hier kritisch beleuchteten Urteil 2C_821/2021 vom 11. November 2022 bekräftigt das Bundesgericht, dass grundsätzlich nur ein rechtmässiger Aufenthalt in den Schutzbereich von Art. 8 EMRK fällt. Langjährige Aufenthaltsdauer und herausragende Integrationsleistungen ändern nichts daran, dass sich nicht auf das Recht auf Achtung des Privatlebens berufen kann, wer sich illegal in der Schweiz aufhält. Konventionsrechtliche Regularisierungen von definitiv abgewiesenen Asylsuchenden und Sans-Papiers bleiben damit weiterhin ausgeschlossen. Das Bundesgericht hat es verpasst, die mit BGE 144 I 266 eingeleitete neue Rechtsprechung zum Schutz des Privatlebens (Anspruch auf Bewilligungsverlängerung spätestens nach zehnjährigem Aufenthalt) weiterzuentwickeln.
Peter Bolzli
iusNet MigR 18.01.2023

Rückstufung – was bisher geschah

Fachbeitrag
Bewilligungswiderruf

Rückstufung – was bisher geschah

Der Fachbeitrag bietet einen Überblick der bisher ergangenen Rechtsprechung zu der per 1. Januar 2019 eingeführten migrationsrechtlichen Massnahme der sog. Rückstufung. Der Widerruf einer Niederlassungsbewilligung, die durch eine Aufenthaltsbewilligung ersetzt wird, wirft materielle und prozessuale Fragen auf. Welche davon sind mittlerweile geklärt, welche weiterhin offen und was ergibt sich aus dem aktuellen Stand für die Praxis?
Lisa Rudin
iusNet MigR 18.01.2023

Ungenügende Weiterleitung einer Verfügung durch die Beiständin als Fristwiederherstellungsgrund

Rechtsprechung
Verfahrensrecht

Ungenügende Weiterleitung einer Verfügung durch die Beiständin als Fristwiederherstellungsgrund

Das Bundesgericht betont die "existentielle Bedeutung" einer ausländerrechtlichen Wegweisungsverfügung für den Betroffenen. Die Behörde bzw. die zuständige Beiständin hat eine solche bei ihr eingegangene Verfügung mit ausdrücklichem Hinweis auf die Notwendigkeit einer fristgerechten Reaktion an den Weggewiesenen weiterzuleiten, selbst wenn die Beistandschaft bereits beendet ist. Tut sie dies nicht, so kann dem betroffenen Ausländer eine versäumte Rechtsmittelfrist nicht entgegengehalten werden. Ein nach der verspäteten Kenntnisahme der Verfügung gestelltes Fristwiederherstellungsgesuch ist gutzuheissen.
iusNet MigR 18.01.2023

Kürzere Wartefrist beim Familiennachzug durch vorläufig Aufgenommene

Rechtsprechung
Familiennachzug

Kürzere Wartefrist beim Familiennachzug durch vorläufig Aufgenommene

Das Bundesverwaltungsgericht ändert seine Praxis zur dreijährigen Familiennachzugs-Wartefrist für vorläufig aufgenommene Personen. Neu können Ausländerinnen und Ausländer mit F-Ausweis ein Gesuch um Familiennachzug bereits kurz vor Ablauf von zwei Jahren seit der Anordnung der vorläufigen Aufnahme stellen. Das SEM hat ein solches Gesuch in Berücksichtigung sämtlicher Aspekte des Einzelfalles zu prüfen und gutzuheissen, sofern das Abwarten der gesetzlichen Dreijahresfrist das Recht auf Achtung des Familienlebens verletzen würde.
iusNet MigR 18.01.2023

Schutz des Privatlebens nur bei rechtmässigem Aufenthalt

Rechtsprechung
Verbleiberechte (FZA / EMRK)

Schutz des Privatlebens nur bei rechtmässigem Aufenthalt

Das Bundesgericht weitet seine jüngere Rechtsprechung zum Anspruch auf Achtung des Privatlebens (BGE 144 I 266) nicht auf rechtswidrig anwesende Personen aus. Im Falle eines langjährig anwesenden definitiv abgewiesenen Asylsuchenden wird in einem Urteil vom 1. November 2022 betont, dass sich unabhängig von den Integrationsleistungen nicht auf Art. 8 EMRK berufen könne, wer sich nicht an seine Ausreisepflichten halte und unrechtmässig in der Schweiz verbleibe. Damit bleibt abgewiesenen Asylsuchenden zwecks Legalisierung ihres Aufenthaltes weiterhin nur der Weg über ein Härtefallverfahren gemäss Art. 14 Abs. 2 AsylG, in dem ihnen kein Anspruch und keine Parteistellung zukommt.
iusNet MigR 18.01.2023

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