Durchsetzungshaft auch ohne Gelegenheit einer frei bestimmten Ausreise?
Das Bundesgericht hat geprüft, ob die Durchsetzungshaft auch auf Personen Anwendung findet, die nach dem erstinstanzlichen Wegweisungsentscheid sofort in (Ausschaffungs-)Haft genommen wurden und damit nie die Gelegenheit erhalten hatten, frei bestimmt auszureisen.
Kantonalrechtlicher Polizeigewahrsam anstelle von bundesrechtlicher Dublin-Haft ist unzulässig
Eine Inhaftierung gestützt auf kantonales Polizeirecht darf nicht dazu dienen, die bundesrechtlichen Minimalgarantien zur administrativen Dublin-Haft (z.B. insb. die Regeln zur gerichtlichen Überprüfung) zu umgehen.
Unverzichtbare gerichtliche Überprüfung von Dublin-Haft
Die Überprüfung der Rechtmässigkeit der Administrativhaft im Dublin-Verfahren darf vom Betroffenen jederzeit verlangt werden, auch wenn er in einem früheren Zeitpunkt auf das Überprüfungsrecht verzichtet hat.