Unverzichtbare gerichtliche Überprüfung von Dublin-Haft
Die Überprüfung der Rechtmässigkeit der Administrativhaft im Dublin-Verfahren darf vom Betroffenen jederzeit verlangt werden, auch wenn er in einem früheren Zeitpunkt auf das Überprüfungsrecht verzichtet hat.
Kantonalrechtlicher Polizeigewahrsam anstelle von bundesrechtlicher Dublin-Haft ist unzulässig
Eine Inhaftierung gestützt auf kantonales Polizeirecht darf nicht dazu dienen, die bundesrechtlichen Minimalgarantien zur administrativen Dublin-Haft (z.B. insb. die Regeln zur gerichtlichen Überprüfung) zu umgehen.
Durchsetzungshaft auch ohne Gelegenheit einer frei bestimmten Ausreise?
Das Bundesgericht hat geprüft, ob die Durchsetzungshaft auch auf Personen Anwendung findet, die nach dem erstinstanzlichen Wegweisungsentscheid sofort in (Ausschaffungs-)Haft genommen wurden und damit nie die Gelegenheit erhalten hatten, frei bestimmt auszureisen.