Zur Erinnerung: Das AIG und das FZA unterscheiden sich bei den Bestimmungen des Familiennachzugs dahingehend, dass sich im Anwendungsbereich des FZA auch Stiefkinder eines EU/EFTA-Bürgers auf das FZA berufen können und der Aufenthaltsstatus der drittstaatsangehörigen Mutter nicht relevant ist.