Das Bundesgericht beurteilt einen Fall, in welchem ein erwachsenes Kind eines EU-Bürgers relativ kurz nach der Einreise im Rahmen des Familiennachzugs eine eigene Familie gründet und finanziell auf eigenen Beinen steht.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts F-3978/2021 vom 20. April 2023
Zur Erinnerung: Das AIG und das FZA unterscheiden sich bei den Bestimmungen des Familiennachzugs dahingehend, dass sich im Anwendungsbereich des FZA auch Stiefkinder eines EU/EFTA-Bürgers auf das FZA berufen können und der Aufenthaltsstatus der drittstaatsangehörigen Mutter nicht relevant ist.