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Kantonwechsel Aufenthalter

Kantonswechselanspruch eines arbeitslosen Flüchtlings direkt gestützt auf Art. 8 EMRK

Rechtsprechung
Statusänderungen / Kantonswechsel

VGer ZH, VB.2022.00464, Urteil vom 27. Oktober 2022

Flüchtlinge, die miteinander verheiratet, jedoch verschiedenen Kantonen zugewiesen sind, haben trotz Arbeitslosigkeit ein Recht auf den Kantonswechsel. Zwar erfüllen sie die Voraussetzungen nach der Bestimmung in Art. 37 Abs. 2 AIG, die grundsätzlich auch bei Flüchtlingen zur Anwendung gelangt, nicht. Sie können sich jedoch auf den Anspruch nach Art. 8 EMRK berufen. Wird einem Ehepaar mit einem Kleinkind das Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung verwehrt, stellt dies einen deutlich spürbaren Eingriff in die Garantie des Familienlebens dar. Das Zusammenleben in demselben Haushalt bzw. demselben Kanton muss daher bewilligt werden.
iusNet MigR 22.03.2023