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Fristenlauf

Fristauslösende Postfachzustellung von A-Post Plus am Samstag

Rechtsprechung
Verfahrensrecht

BGer 2C_469/2023, Urteil vom 19. Oktober 2023

Verfügungen, die mit A-Post versandt werden, gelten als ordentlich zugestellt, sobald sie sich im Machtbereich des Empfängers, z.B. in dessen Postfach befinden. Die Fristen beginnen unabhängig von der Versandart im Zeitpunkt der ordnungsgemässen Zustellung und nicht erst bei tatsächlicher Kenntnisnahme durch den Adressaten zu laufen. Im Ergebnis heisst dies, dass eine Anwaltskanzlei das Postfach auch an einem Samstag zu leeren hat bzw. die Fristen ausgehend von einer Zustellung am Samstag berechnen muss.
iusNet MigR 24.01.2024