VGer ZH, VB.2024.00414, Urteil vom 28. August 2024
Im Rahmen der Prüfung eines Härtefalles für einen jugendlichen Sans-Papier, der eine Lehrstelle gefunden hat, darf nicht einzig auf das rechtswidrige Verhalten der Eltern abgestellt werden. Ohne Gesamtwürdigung der Umstände bzw. der Integration des Jugendlichen liegt Ermessensmissbrauch vor.