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Ermessensmissbrauch

Rechtswidriges Verhalten der Eltern spielt bei Härtefallbeurteilung eines jugendlichen Sans-Papiers keine entscheidende Rolle

Rechtsprechung
Statusänderungen / Kantonswechsel
Im Rahmen der Prüfung eines Härtefalles für einen jugendlichen Sans-Papier, der eine Lehrstelle gefunden hat, darf nicht einzig auf das rechtswidrige Verhalten der Eltern abgestellt werden. Ohne Gesamtwürdigung der Umstände bzw. der Integration des Jugendlichen liegt Ermessensmissbrauch vor.
iusNet MigR 29.01.2025