Urteil des Bundesverwaltungsgerichts F-3533/2021 vom 8. März 2023
Erneut beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage, unter welchen Umständen das SEM ein Einreiseverbot aufgrund von Straffälligkeit auch dann verfügen kann, wenn das Strafgericht auf eine Landesverweisung verzichtet hatte.