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Bindungswirkung

Einreiseverbot trotz explizitem Verzicht des Strafgerichts auf eine Landesverweisung

Rechtsprechung
Migrationsstrafrecht / Landesverweis

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts F-3533/2021 vom 8. März 2023

Bereits in Entscheid F-1776/2019 liess das Bundesverwaltungsgericht auch bei explizitem Verzicht des Strafgerichts auf eine Landesverweisung ein Hintertürchen offen für ein Einreiseverbot. So soll ein solches möglich sein für diejenigen Straftaten, die ihrer Natur nach zwar keine (fakultative) Landesverweisung, jedoch ein Einreiseverbot von weniger als drei Jahren erfordern, etwa AIG-Widerhandlungen. Im Urteil F-3533/2021 geht das Bundesverwaltungsgericht nun noch einen Schritt weiter. Ein Einreiseverbot soll auch dann möglich sein, wenn die Strafjustiz (angebliche?) AIG-Delikte ausser Acht gelassen hatte.
iusNet MigR 24.05.2023