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Begründungspflicht

Schlampige Ablehnung eines Touristenvisums: Auch bei hohem Auswanderungsdruck im Herkunftsland müssen Argumente gewürdigt und Unterlagen geprüft werden

Rechtsprechung
Bewilligungen Nichterwerbstätige
Das Bundesverwaltungsgericht rügt eine zu kurz ausgefallene Begründung des SEM. Das Staatssekretariat hatte ein Touristenvisum verweigert, ohne die von den Gesuchstellenden vorgebrachten Argumente und eingereichten Belege zu ihrer besonders guten wirtschaftlichen Lage zu würdigen und zu prüfen.
iusNet MigR 27.11.2024