Das Verwaltungsgericht Zürich hat nach einer erneuten Eheschliessung zu prüfen, ob eine unabhängige Bewilligung gestützt auf einen nachehelichen Härtefall zu gewähren ist.
Es ist laut Bundesverwaltungsgericht nicht zumutbar, sich bereits im Zeitpunkt der Gesuchstellung um eine familienadäquate Wohnung zu kümmern. Eine solche kann auch erst nach dem positiven Entscheid über den Familiennachzug angemietet werden.