Während der Coronapandemie wird einer drittstaatsangehörigen Person nach Anhaltung durch die französische Polizei und Rücksprache mit dem Schweizer Grenzwachtkorps (GWK) die Einreise verweigert. Das SEM streitet die Zuständigkeit ab: Der Erstkontakt habe mit der französischen Behörde stattgefunden.