Obergericht des Kantons Aargau, WPR.2024.24, Urteil vom 15. März 2024
Das Obergericht des Kantons Aargau verweigert die Verlängerung der Ausschaffungshaft im Falle eines bereits seit sechs Monaten inhaftierten Algeriers. Mangels konkreter Aussichten auf eine Antwort der von den Vollzugsbehörden angefragten algerischen Behörden sei das Übermassverbot verletzt.