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Schutz des Privatlebens auch ohne zehnjährigen legalen Aufenthalt möglich

Rechtsprechung
Verbleiberechte (FZA / EMRK)

Schutz des Privatlebens auch ohne zehnjährigen legalen Aufenthalt möglich

Das Bundesgericht sieht sich erneut veranlasst, seine Rechtsprechung zu Art. 8 EMRK zu erläutern. Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gestützt auf das Recht auf Achtung des Privatlebens setzt nicht zwingend einen zehnjährigen legalen Voraufenthalt voraus.
iusNet MigR 26.07.2023

Schutz des Privatlebens nur bei rechtmässigem Aufenthalt

Rechtsprechung
Verbleiberechte (FZA / EMRK)

Schutz des Privatlebens nur bei rechtmässigem Aufenthalt

Das Bundesgericht weitet seine jüngere Rechtsprechung zum Anspruch auf Achtung des Privatlebens (BGE 144 I 266) nicht auf rechtswidrig anwesende Personen aus. Im Falle eines langjährig anwesenden definitiv abgewiesenen Asylsuchenden wird in einem Urteil vom 1. November 2022 betont, dass sich unabhängig von den Integrationsleistungen nicht auf Art. 8 EMRK berufen könne, wer sich nicht an seine Ausreisepflichten halte und unrechtmässig in der Schweiz verbleibe. Damit bleibt abgewiesenen Asylsuchenden zwecks Legalisierung ihres Aufenthaltes weiterhin nur der Weg über ein Härtefallverfahren gemäss Art. 14 Abs. 2 AsylG, in dem ihnen kein Anspruch und keine Parteistellung zukommt.
iusNet MigR 18.01.2023