Machtwechsel in Syrien bedingt umfassende Neubeurteilung des Sachverhalts zur Erteilung von Reisedokumenten
Machtwechsel in Syrien bedingt umfassende Neubeurteilung des Sachverhalts zur Erteilung von Reisedokumenten
Machtwechsel in Syrien bedingt umfassende Neubeurteilung des Sachverhalts zur Erteilung von Reisedokumenten
Der in der Schweiz als Ausländer vorläufig aufgenommene Beschwerdeführer ersuchte mit Gesuch vom 28. Juli 2021 um Ausstellung eines Reisepasses für eine ausländische Person. Das SEM wies das Gesuch mit der Begründung ab, die Voraussetzungen nach Art. 10 Abs. 2 RDV seien nicht erfüllt. Der Beschwerdeführer habe weder die Unmöglichkeit der Passbeschaffung noch adäquate und erfolglose Bemühungen zur Passbeschaffung darlegen können. Mangels Flüchtlingseigenschaft sei ihm letzteres möglich und zumutbar.
Der Beschwerdeführer hielt dem entgegen, Bemühungen zur Passbeschaffung würden die im Heimatland lebenden Verwandten gefährden. Als Wehrdienstverweigerer habe ein entsprechendes Gesuch zur Folge, dass das syrische Regime versucht wäre, durch Verfolgung seiner Familie Druck auf ihn auszuüben. So sei seine Familie im Heimatland bereits mehrfach in den Fokus der Behörden gelangt und es sei zu – unter anderem tödlich endenden – Übergriffen gekommen, da sie der politischen Opposition zugerechnet würden. Die Passbeschaffung erweise sich angesichts der zu erwartenden Konsequenzen als unzumutbar.
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