Erwerbsbiografie spielt für die Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft keine Rolle
Erwerbsbiografie spielt für die Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft keine Rolle
Erwerbsbiografie spielt für die Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft keine Rolle
Ein deutscher Staatsangehöriger war nach einem Arbeitsunfall im Jahr 2014 nicht mehr erwerbstätig, wurde von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert und bezog anschliessend Sozialhilfe. Aus diesem Grund wies der Kanton Zürich sein Gesuch um Kantonswechsel und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ab.
Ab Mai 2023 arbeitete der Beschwerdeführer wieder und im Oktober 2023 wurde die Sozialhilfe eingestellt. Dennoch wies das Verwaltungsgericht Zürich seine Beschwerde ab.
Gegenstand des Verfahrens vor Bundesgericht ist, ob der Beschwerdeführer mit der Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit ab Mai 2023 die Arbeitnehmereigenschaft neu begründete. Das Bundesgericht verweist auf seine ständige Rechtsprechung zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft, wonach eine quantitativ wie qualitativ echte und tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit notwendig ist und konkret auf verschiedene Urteile, in welchen es die Arbeitnehmereigenschaft bei einem relativ geringen Einkommen sowie Pensum verneinte.
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