Aufenthaltsbewilligung nach 20 Jahren als Sans-Papier für Mutter zweier Schweizer Söhne
Aufenthaltsbewilligung nach 20 Jahren als Sans-Papier für Mutter zweier Schweizer Söhne
Aufenthaltsbewilligung nach 20 Jahren als Sans-Papier für Mutter zweier Schweizer Söhne
Die Mutter von zwei Schweizer Söhnen stammt aus Burkina Faso und hielt sich seit 2006 illegal in der Schweiz auf. Die 2008 und 2012 geborenen Kinder wurden 2013 wegen der prekären Wohnsituation der Mutter vorübergehend fremdplatziert, anschliessend lebten sie beim obhutsberechtigten Vater. Die Mutter wohnte in verschiedenen Durchgangszentren und Notunterkünften.
Ein erster Legalisierungsversuch scheiterte bereits 2010 an der Zustimmung des SEM, auf weitere Gesuche der Mutter trat das Migrationsamt Zürich (sinngemäss) nicht mehr ein. Gegen einen dieser Nichteintretensentscheide wehrte sich die Mutter schliesslich, woraufhin das Verwaltungsgericht die Angelegenheit zum materiellen Entscheid an das Migrationsamt zurückwies. Dieses wies daraufhin das Gesuch ab.
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