Humanitäres Visum für Familie eines ehemaligen afghanischen Staatsanwalts
Humanitäres Visum für Familie eines ehemaligen afghanischen Staatsanwalts
Humanitäres Visum für Familie eines ehemaligen afghanischen Staatsanwalts
Im vorliegenden Fall hatte ein ehemaliger Staatsanwalt mit seiner Familie um Erteilung eines humanitären Visums ersucht. Er machte geltend, dass er als Staatsanwalt in den Jahren 2012 bis 2018 im Bereich terroristischer Straftaten tätig war – d.h. er hat Terrorismusfälle untersucht, in denen auch Mitglieder der Taliban beteiligt waren. Damit hat er sich zum Feind der Taliban gemacht und schon vor deren Machtübernahme verübten sie Anschläge auf ihn, seine Kollegen und die Richter in diesen Prozessen. Ausserdem arbeitete er eng mit dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte in Afghanistan, mit den NATO-Truppen, dem UN-Büro und anderen Institutionen zusammen. Nach der Machtübernahme wurde er telefonisch bedroht und es wurde ein Haftbefehl gegen ihn ausgestellt. Er flüchtete mit seiner Familie nach Pakistan, das Visum lief ab und die Familie fürchtete sich vor einer Ausschaffung nach Afghanistan.
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