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iusNet MigR 3/2023

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Abgewiesene Asylsuchende mit hängigem Vollzug (N-Ausweis) und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge bzw. Ausländerinnen (F-Ausweis) können bei langjähriger Integration eine Aufenthaltsbewilligung wegen eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls beantragen (B-Ausweis). Untechnisch aber anschaulich ausgedrückt spricht man in diesem Zusammenhang von Gesuchen um «N in B» oder «F in B». Mit der Problematik des grossen und teils unkontrollierten Ermessens, das den kantonalen Behörden bei der Behandlung von solchen Gesuchen zukommt, befasst sich der aktuelle Fachbeitrag. Unser Autor, Rechtsanwalt Urs Ebnöther, hat sich seit vielen Jahren unter anderem auf solche Härtefallverfahren spezialisiert.

 

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