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iusNet MigR 2/2024

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Sehr gerne präsentieren wir Ihnen in diesem Newsletter wiederum verschiedene migrationsrechtliche Urteile, von denen wir glauben, dass sie von Bedeutung sind und Ihnen helfen, den Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung zu behalten.

In welche Richtung die Praxis beim Schutz des Privatlebens geht, zeigt ein zur Publikation vorgesehenes Urteil des Bundesgerichts, das wir in den Fokus gestellt haben. Das höchste Gericht hat es im französischsprachigen Entscheid vom 7. Februar 2024 endgültig klar gemacht: Auch vorläufig aufgenommene Personen können sich nach langjähriger Anwesenheit auf den Schutz des Privatlebens berufen und spätestens nach zehn Jahren Anwesenheit in der Schweiz einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung direkt gestützt auf Art. 8 EMRK geltend machen.

 

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