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Gesamtwirtschaftliches Interesse bei bestehendem Fachkräftemangel

Rechtsprechung
Bewilligungen Erwerbstätige

Gesamtwirtschaftliches Interesse bei bestehendem Fachkräftemangel

Das gesamtwirtschaftliche Interesse ist daran zu messen, ob die Anstellung der Drittstaatsangehörigen einen positiven Nutzen für die Wirtschaft hat. Dabei ist die Stellung der Firma und ihr Tätigkeitsbereich entscheidend und ganz besonders die Frage, ob in der betreffenden Branche ein Fachkräftemangel herrscht.
iusNet MigR 22.03.2023