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Familiennachzugsrecht für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge trotz Sozialhilfebezug

Rechtsprechung
Familiennachzug

Familiennachzugsrecht für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge trotz Sozialhilfebezug

Auch Flüchtlingen ohne Asyl kommt grundsätzlich ein Recht auf Familiennachzug zu, selbst wenn sie Sozialhilfe beziehen. Der EGMR verurteilt die Schweiz, weil das Bundesverwaltungsgericht in mehreren solchen Fällen eine ausgewogene Interessenabwägung unterlassen und so das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäss Art. 8 EMRK verletzt hat.
iusNet MigR 26.07.2023