Bewilligung F – (k)ein Dauerstatus in Anbetracht des Anspruchs auf Schutz des Privatlebens
Das Bundesgericht entwickelt seine Rechtsprechung zum Aufenthalt gestützt auf den in Art. 8 EMRK verankerten Anspruch auf Schutz des Privatlebens weiter: Urs Ebnöther beleuchtet verschiedene Aspekte des neusten Urteils, in welchem es um die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an die vorläufig aufgenommenen Beschwerdeführenden ging.