Anfang November 2023 hat der Bundesrat kommuniziert, dass Geflüchtete aus der Ukraine bis mindestens März 2025 in der Schweiz verbleiben dürfen. Er wollte damit den Betroffenen eine gewisse Sicherheit geben: Selbst bei einer Beendigung des Krieges wird der S-Status nicht von heute auf morgen aufgehoben. Welche Rechte bringt der S-Status mit sich? Und wie wird es für die Betroffenen nach dessen Aufhebung weitergehen?