BGer 2C_457/2023, Urteil vom 15. September 2023, publiziert als BGE 150 I 73
Die Überprüfung der Rechtmässigkeit der Administrativhaft im Dublin-Verfahren darf vom Betroffenen jederzeit verlangt werden, auch wenn er in einem früheren Zeitpunkt auf das Überprüfungsrecht verzichtet hat.