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Beistandschaft

Ungenügende Weiterleitung einer Verfügung durch die Beiständin als Fristwiederherstellungsgrund

Rechtsprechung
Verfahrensrecht
Das Bundesgericht betont die "existentielle Bedeutung" einer ausländerrechtlichen Wegweisungsverfügung für den Betroffenen. Die Behörde bzw. die zuständige Beiständin hat eine solche bei ihr eingegangene Verfügung mit ausdrücklichem Hinweis auf die Notwendigkeit einer fristgerechten Reaktion an den Weggewiesenen weiterzuleiten, selbst wenn die Beistandschaft bereits beendet ist. Tut sie dies nicht, so kann dem betroffenen Ausländer eine versäumte Rechtsmittelfrist nicht entgegengehalten werden. Ein nach der verspäteten Kenntnisahme der Verfügung gestelltes Fristwiederherstellungsgesuch ist gutzuheissen.
iusNet MigR 18.01.2023