Reisedokumente für schriftenlose afghanische Staatsangehörige
Reisedokumente für schriftenlose afghanische Staatsangehörige
Reisedokumente für schriftenlose afghanische Staatsangehörige
Das Staatssekretariat für Migration SEM wies den Antrag eines afghanischen Staatsangehörigen ab, welcher die Ausstellung eines Reisepasses für ausländische Personen beantragt hatte: Zwar stelle die afghanische Vertretung in Genf aktuell keine Reisepässe aus, es sei jedoch nicht erwiesen, dass dies auch in Zukunft so bleibe. Das SEM erachtete den Afghanen folglich nicht als schriftenlos.
Das Bundesverwaltungsgericht analysiert die aktuelle Situation in Afghanistan und hält fest, dass es afghanischen Staatsangehörigen nicht zugemutet werden kann, für die Beschaffung eines Reisepasses nach Afghanistan zu reisen. Weder in der Schweiz noch in anderen europäischen Staaten stellen die afghanischen Auslandvertretungen (neue) Reisedokumente aus, möglich ist nur die Verlängerung eines bereits vorhandenen Reisedokuments. Entgegen der Ansicht des SEM geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass eine Änderung dieser Ausgangslage nicht absehbar ist. Es stellt deshalb fest, dass der Beschwerdeführer schriftenlos ist und weist die Angelegenheit an das SEM zurück, welches die übrigen Voraussetzungen für die Ausstellung eines Reisepasses zu prüfen hat.
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