CAS Migrationsrecht, nächster Lehrgang ab Dezember 2024, Universität Freiburg
Der Studiengang hat das Ziel, wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Kompetenzen im Migrationsrecht zu vermitteln. Dazu gehören neben dem Erwerb von Grundlagen im Migrationsrecht die Analyse der aktuellen Migrationspolitik unter Berücksichtigung sozialwissenschaftlicher Kenntnisse und Konzepte.
In sieben Modulen (deren Inhalt laufend an die aktuellen Entwicklungen angepasst wird) wird die Thematik durch Referate, Übungen und Fallstudien behandelt. Der Unterricht legt besonderen Wert auf praxisorientiertes Arbeiten, z.B. anhand von Fallbeispielen. Bei Bedarf wird für Personen ohne juristische Ausbildung eine Veranstaltung zu den Grundlagen des Rechts angeboten.
Erwartet wird eine aktive Mitwirkung der Teilnehmenden, indem eigene Erfahrungen in die Gruppe eingebracht werden, mindestens ein Referat zu einem praktisch relevanten Thema gehalten und eine schriftliche Abschlussarbeit verfasst wird.
Neben den Präsenzveranstaltungen ist eine persönliche Betreuung der Teilnehmenden durch Lehrtätige an den drei Universitäten gesichert.
Beginn des nächsten Studienganges: Dezember 2024
Ende der Bewerbungsfrist: 30. September 2024