Ablehnungen von Gesuchen um Familiennachzug werden oft mit den fehlenden finanziellen Mitteln begründet. Wann kann auf verbindliche Nachweise dafür verzichtet werden, dass die nachzuziehende Person in der Schweiz eine Stelle antreten kann? Das Bundesgericht hat eine Vermutung aufgestellt, welche zu den kantonalen Behörden nur beschränkt durchdringt.