Aargauisches Killerkriterium eines reinen Betreibungsregisterauszugs für die Einbürgerung ist verfassungswidrig
Das Verwaltungsgericht Aargau überprüft eine kantonale Norm zu den Integrationskriterien auf ihre Verfassungsmässigkeit: Gemäss dieser Norm ist eine Einbürgerung ausgeschlossen, wenn der Betreibungsregisterauszug der einbürgerungswilligen Person Betreibungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften aufweist.
Sohn des «Lehrermörders» ist angesichts seiner guten Integration einzubürgern
Nachdem der Kanton merkte, dass es sich beim Einbürgerungskandidaten um den Sohn jenes Mannes handelte, der vor 20 Jahren einen Lehrer getötet hatte, wurde diesem die Einbürgerung verweigert. Das Verwaltungsgericht befragt ihn und prüft, ob das Ermessen korrekt ausgeübt wurde.