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Der S-Status für Schutzsuchende aus der Ukraine

Fachbeitrag
Bewilligungen Nichterwerbstätige

Der S-Status für Schutzsuchende aus der Ukraine

Anfang November 2023 hat der Bundesrat kommuniziert, dass Geflüchtete aus der Ukraine bis mindestens März 2025 in der Schweiz verbleiben dürfen. Er wollte damit den Betroffenen eine gewisse Sicherheit geben: Selbst bei einer Beendigung des Krieges wird der S-Status nicht von heute auf morgen aufgehoben. Welche Rechte bringt der S-Status mit sich? Und wie wird es für die Betroffenen nach dessen Aufhebung weitergehen?
Peter Bolzli
iusNet MigR 22.11.2023