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Afghanistan

Vollzugshindernisse sind bereits bei der Prüfung der Anordnung einer Landesverweisung zu berücksichtigen

Rechtsprechung
Migrationsstrafrecht / Landesverweis
Weiterhin bereitet die Landesverweisung von Personen aus dem Asylbereich rechtliche Unsicherheiten: Das Bundesgericht weist einen Fall an das Obergericht zurück, damit dieses sich mit allfälligen Vollzugshindernissen im Rahmen der Härtefallprüfung genauer auseinandersetzt.
iusNet MigR 27.11.2024