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Vollzugshindernisse sind bereits bei der Prüfung der Anordnung einer Landesverweisung zu berücksichtigen

Vollzugshindernisse sind bereits bei der Prüfung der Anordnung einer Landesverweisung zu berücksichtigen

Rechtsprechung
Migrationsstrafrecht / Landesverweis

Vollzugshindernisse sind bereits bei der Prüfung der Anordnung einer Landesverweisung zu berücksichtigen

Der Beschwerdeführer stammt aus Afghanistan und war im Alter von 18 Jahren als Asylsuchender in die Schweiz gekommen; im Urteilszeitpunkt ist sein Asylverfahren weiterhin pendent. Er wurde vom Obergericht des Kantons Aargau wegen Pornografie zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt und für fünf Jahre des Landes verwiesen.

iusNet MigR 27.11.2024

 

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