Voraussetzungen für die Löschung einer Ausschreibung im SIS
Voraussetzungen für die Löschung einer Ausschreibung im SIS
Voraussetzungen für die Löschung einer Ausschreibung im SIS
Der wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und einem Landesverweis von fünf Jahren verurteilte Beschwerdeführer verlangte im Anschluss an seine bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug und der Ausreise nach Serbien beim fedpol die Löschung des Eintrages im SIS, wo er zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben worden war. Das fedpol erklärte sich für das Löschungsgesuch zunächst als unzuständig (für eine Löschung zuständig seien die Strafgerichte, welche die Landesverweisung angeordnet hätten), wurde daraufhin aber vom Bundesverwaltungsgericht zum Eintreten verpflichtet und verfügte die materielle Ablehnung des Löschungsantrages. Dagegen gelangte der Betroffene wiederum ans Bundesgericht, wobei er im Wesentlichen geltend machte, das fedpol habe für die Ablehnung der Löschung dieselben Gründe angegeben, die bereits zur Ausschreibung im SIS geführt hätten. Mit den seither eingetretenen Entwicklungen habe es sich nicht auseinandergesetzt, es missachte daher das Recht auf Löschung.
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